Weitere Geschwindigkeitsreduzierungen in Groß-Zimmern und Klein-Zimmern
Die Straßenverkehrsordnung ist zum 10. Oktober 2024 novelliert worden. Unter anderem wurde neugefasst, dass Fußgängerüberwege jetzt als besonders schutzwürdige Einrichtungen eingestuft sind. Dank dieser Rechtsänderung konnte in der Darmstädter Straße durch den Fachbereich der Ordnungs- und Sozialverwaltung im Einvernehmen mit der Polizei und Hessen-Mobil eine Versetzung der Ortstafel und eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h ermöglicht werden. Aufgrund rechtlicher Vorgaben (Länge der Sicherheitszone beginnend vom Fußgängerüberweg) war es nicht möglich, die Ortstafel noch einige Meter weiter - bis zur Zufahrt der Straße an der Ziegelei - zu verschieben. Auch in der Markstraße in Klein-Zimmern werden vor und hinter dem Fußgängerüberweg Lücken geschlossen und die Zone mit der Höchstgeschwindigkeit 30 km/h verlängert.
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