Mark Pullmann - Bürgermeister Groß- und Klein-Zimmern

Grundsteuer-Hebesatzsatzung für 2025

Kurz vor Weihnachten wird im Rathaus noch einmal politisch debattiert. In dieser Woche fanden verschiedene Ausschuss-Sitzungen statt. Am kommenden Dienstag werden in der Sitzung der Gemeindevertretung einige Beschlüsse gefasst. Anschließend geht es in eine kurze Weihnachtspause.

Bereits in der November-Sitzung wurde die Grundsteuer-Hebesatzsatzung für 2025 beschlossen. Die neue Satzung wurde aufgrund der bundesweiten Grundsteuerreform erstellt.

Die neue Grundsteuerreform in Deutschland wurde eingeführt, um das Grundsteuersystem an aktuelle Gegebenheiten und Bewertungsstandards anzupassen. Diese Reform ist notwendig geworden, da das bisherige System veraltet war und nicht mehr den tatsächlichen Immobilienwerten und der jeweiligen wirtschaftlichen Lage entsprach. Ein entscheidendes Ziel der Reform ist die Aufkommensneutralität – das heißt, dass der Staat durch die Reform kein zusätzliches Geld einnehmen möchte, sondern die Einnahmen stabil halten will, während die Grundsteuern moderner und gerechter gestaltet werden.

Die Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer A von 350 v. H. auf 435,04 v. H. und die Senkung des Hebesatzes der Grundsteuer B von 500 v. H. auf 454,16 v. H. sind Maßnahmen der Gemeindevertretung, um Aufkommensneutralität dieser beiden Steuerarten auch nach der Grundsteuerreform zu gewährleisten. Das heißt nicht, dass die Grundsteuer für den individuellen Steuerpflichtigen belastungsneutral sein wird.

Grundgedanke des Gesetzgebers war es, die Steuer fairer zu gestalten.

Für die Bürgerinnen und Bürger in Groß-Zimmern bedeutet dies, dass sie sich höchstwahrscheinlich auf Veränderungen in ihrer steuerlichen Belastung einstellen müssen. Es ist ratsam, sich über die konkreten Berechnungen und die Hintergründe der Hebesatzanpassungen zu informieren, um ein genaues Bild über die Auswirkungen der Reform auf die persönliche Steuerlast zu bekommen. Bei Rückfragen steht Ihnen das Rathaus sehr gerne zur Verfügung.