𝗞𝗶𝗻𝗱𝗲𝗿𝗿𝗲𝗶𝘀𝗲𝗽𝗮𝘀𝘀
Zum 1. Januar 2024 tritt eine wichtige Änderung in Kraft, die insbesondere für reisefreudige Eltern mit Kind(ern) interessant ist. Denn ab diesem Datum kann der bisherige 𝗞𝗶𝗻𝗱𝗲𝗿𝗿𝗲𝗶𝘀𝗲𝗽𝗮𝘀𝘀 für unter Zwölfjährige nicht mehr ausgestellt werden. Auch Verlängerungen oder Lichtbildaktualisierungen dieser besonderen Reisepässe sind dann nicht mehr möglich.
Stattdessen kann – unabhängig vom Alter – für alle Personen ab Geburt ein 𝗣𝗲𝗿𝘀𝗼𝗻𝗮𝗹𝗮𝘂𝘀𝘄𝗲𝗶𝘀 oder – sofern für Reisen außerhalb der EU notwendig – ein klassischer 𝗥𝗲𝗶𝘀𝗲𝗽𝗮𝘀𝘀 ausgestellt werden.
Wenn Sie sicher sind, dass Sie dieses Dokument im neuen Jahr benötigen, können Sie den Personalausweis und Reisepass schon jetzt bei uns im Bürgerbüro beantragen.
Dazu ist es notwendig, dass eine erziehungsberechtigte Person im Beisein des Kindes bei uns vorbeikommt. Auch wird ein aktuelles biometrisches Passfoto benötigt, das bisherige (alte) Ausweisdokument und die Geburtsurkunde im Original. Zudem wird die Einverständniserklärung beider Elternteile benötigt.